BAYERN – BAYERN –
Codex Maximilianaeus Bavaricus Civilis. Oder Neu Verbessert= und Ergänzt= Chur=Bayrisches Land=Recht, welches alle zur bürgerlichen Rechts=Gelehrsamkeit gehörige Materien, so viel nicht schon in dem bereits Anno 1751 respective 1753 neu = eröfnete Codice criminali und judiciario besonders hievon enthalten ist, sowohl nach denen Gemein- als Statuarischen Rechts-Grundsätzen, mit durchgängiger Applicirung der Ersten als die Letztere, wie auch mit nöthiger Entscheid- oder Supplirung deren vorhin entweder in Thesi stirttig und zwifelhaft oder defectus befundener Stellen, benebst dem am Ende beygefügten Lehen=Recht in sich begreift, SOhin mit Einschluß obgedacht- neuer Gerichts- und Criminal-Ordnungen ein kurz- deutlich- ordentlich- und vollständiges Systema juris privati universi, wie solches in viesigen Chur-Landen dermahlen üblich und eingeführt ist, in IV. Theilen, XLIX Capituln, Doch allerwegen in ganz natürlich- und ungezwungenen Zusammenhang darstellt. München, Gedruckt von Johann Jacob Vötter, 1756. Folio. Titelblatt in Rot-Schwarz-Druck, (6), 529 S. Zeitgenössischer Halblederband mit Kiebitzpapierüberzug auf den Buchdeckeln mit rotem Buchschnitt.