BALDUS de Ubaldis (1327-1400), Consilia, Lyon 1540: Vincentius de Portonariis.

BALDUS de Ubaldis (1327-1400), Consilia, Lyon 1540: Vincentius de Portonariis.

BALDUS de Ubaldis (1327-1400), Prima (…quinta) pars consiliorum domini Baldi de Perusio Juris utriusque Doctoris acutissimi… et…superadditis per dominum Hieronymum chuchalon hyspanum. Repertorium consiliorum domini Baldi de Ubaldis. Lyon, Apud Vincentium de Portonariis. 1540 (?). Quart. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2014) Zusammen DCXX gezählte Blätter (=1.200 S.) 6 Teile in zwei Halbleinenbänden. Order-no.: IC-88 ISBN 978-3-86303-352-1 lieferbar Baldus de Ubaldis war neben Bartolus, dessen Schüler er auch war, der wichtigste Vertreter der Kommentatoren. Als unübertroffen in Menge und Gewicht werden seine Rechtsgutachten angesehen, die er im Laufe seines Lebens anfertigte.

475,00

Order Number: 439DB

Coing, Handbuch I, 336ff. (N.Horn): Insgesamt 2. 518 Rechtsgutachten (consilia) Baldus de Periglis, Schüler von Bartolus de Saxoferrato: ille qui multum contulit ingenio meo, fuit Bartolus de Saxoferrato , stammte aus der adeligen Familie der Ubaldi bzw. Baldeschi, sein Vater war Mediziner. Auch die Brüder von Baldus wurden Juristen: Angelus und Petrus. In Pavia soll Baldus 1344 seinen Doktorgrad erworben haben, auch nicht ganz gesichert ist seine nachfolgende Lehrtätigkeit in Bologna. Anschließend lehrte er bis 1357 in Perugia, es folgten die Universitäten in Pisa von 1357 bis 1358, in Florenz von 1358 bis 1364. Anschließend kehrte Baldus nach Perugia zurück und blieb dort bis 1376. Es folgen Padua: 1376-1379, wiederum Perugia: 1379-1390 und schließlich nahm er einen Ruf nach Pavia an, wo er bis zu seinem Tode lehrte. Gesichert sind auch Aufenthalte in Siena, Bologna, Mailand und Neapel, wo er jeweils Disputationen oder Repetitionen abgehalten hat, aber keine ordentlichen Lehrverpflichtungen eingegangen ist. Baldus verfasste Kommentare nicht nur zum gesamten Corpus iuris civilis, sondern auch zu den Dekretalen, vermutlich aus einer Vorlesungstätigkeit zum kanonischen Recht entstanden. In Perugia war Baldus von 1347 ab für zehn Jahre auch Iudex der Stadt, seine Mitwirkung an den Stadtstatuten von Pavia ist nicht gesichert. Berühmtheit erlangte er auch als juristischer Ratgeber, nicht nur als Koryphäe des Rechts und weltberühmter Professor in seiner Zeit, sondern auch durch Gutachten mit hochaktuellen und hochbrisanten politischen Problemen. Baldus war Gutachter für Papst und Kirche, aber auch für die weltlichen Herrscher. Das Gutachten für Papst Urban VI. bezüglich der Rechtsmäßigkeit seiner Wahl wird vielleicht noch übertroffen durch sein Konsilium über das Schisma. Baldus hat auf allen Gebieten des Rechts: Privatrecht, auch Internationales Privatrecht (Statutentheorie), Kirchenrecht, Prozessrecht, Lehnsrecht und eben auch als Rechtsgutachter, also für die Rechtspraxis, Bedeutung erlangt. Über seine Gutachtertätigkeit war er bedeutend für die politische Theorie und eben auch für das Zeitgeschehen. Baldus wird auch als der philosophischste Kopf unter den Kommentatoren angesehen.

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