KLING,M., Enarrationes in Institutiones, Lyon 1550.
KLING,M., Enarrationes in Institutiones, Lyon 1550.
KLING, Melchior, In quatuor Institutionum iuris principis Iustiniani libros Enarrationes, deintegro in gratiam studiosorum & praxim Forensem sectantium, ab ipso Auctore recognitae ac multis libellorum actuumque Iudicialium formis auctae. Priori editioni, praeterquam quod a multis est repurgst mendis, accesserunt quoque oportunis locis additionibus luculentissimae, studiosis Iuris haud parum profuturae. Lyon, Apud Gulielmum Rovillium, sub scuto Veneto; excudebat Nicolaus Baccanoyus, 1550. Oktav. Titelblatt mit Druckersignet, (48), 479 S. Eindrucksvoller, sehr gut erhaltener, zeitgenössischer Schweinslederband mit ornamentaler Blindprägung, auf drei Bünden geheftet. 1.250,00 Order Number: 3922HB Baudrier IX, 238; Ein Einführungswerk in das juristische Studium sind die “enarrationes” von Melchior KLING (1504-1571). Kling studierte ab 1527 in Wittenberg, war Schüler von Hieronymus Schürpff und Johannes Apel, hörte aber auch Vorlesungen bei Philipp Melanchthon. Noch während der Studienzeit trat er zum Protestantismus über. Im Jahre 1533 wurde er Doktor utriusque und beginnt im Jahre 1534 mit Vorlesungen über das kanonische Recht. 1536 erhielt er die Lectura ordinaria zu den Dekretalen, wurde im Jahre 1539 Rektor der Universität zu Wittenberg. Ähnlich dem Institutionenlehrbuch von Nikolaus de Voerda, dem ersten in Deutschland überhaupt, kommt dem Lehrbuch von Kling außerordentliche bedeutung zu: es ist das erste Lehrbuch an einer protestantischen Fakultät. Die Universität zu Wittenberg ist beinahe identisch mit der Entwicklung von Martin Luther und dem Werdegang des Protestantismus. Doch der Siegeszug von Martin Luther erfaßte die Juristen nur sehr bedingt. Die Anwendung des kanonischen, d.h.römisch-katholischen Kirchenrechts blieb ein für Luther ständiges Ärgernis. Luther wollte das römisch=katholische, das für ihn verhaßte “päpstliche” Recht für immer auch aus den Rechtslehren des Protestantismus verbannt sein sollte. Mit Schürpff kam es zu offenem Streit. Auch dessen Schüler und seit 1536 Professor zu Wittenberg KLING verhielt sich indifferent. In seinem Institutionenlehrbuch wird zunächst die legistische Lehre des Römischen Rechts vorgestellt. Im Titel “de nuptiis” wird zwar von einer Auseinandersetzung von Theologen und Juristen in Wittenberg berichtet, nämlich bei der Frage des Zustimmungsrechts der Eltern bei der Eheschließung. Im Großen und Ganzen besticht das Werk durch den klaren Überblick über das römische wie geltende Recht. Die “Enarrationes” können den starken Einfluß von Melanchthon nicht verbergen. Dies ist auch der Grund, warum dieses Werk seinen Siegeszug durch die mitteldeutschen Universitäten abhielt. Auch in Lyon und in Köln wurde das Werk aufgelegt und verbreitet. Es ist im 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts der Studienbegleiter schlechthin:” sicut in omnibus facultatibus & artibus necessario constitutum est, ut incipientibus tradantur prima principia illius artis…” Insoweit auch ein ganz wichtiges Werk zur Rezeptionsgeschichte. Oberstes Ziel sei es, so KLING, methodisch den Studenten Schritt für Schritt an die schwierige Materie heranzuführen. Vorbildlich sei für ihn Aristoteles gewesen:”…quia ius tam methodice tradi potest, quam ulla alia artium. Si enim methodice tradi, significat per locos Dialecticos duci, ut definendo, dividendo, quaerere causas, effectus cognata & pugnantia, ut vult Aristoteles…” Gleiches findet sich bei Melanchthon und seinen “loci communes” wieder. In den Fragen des Eherechts (de nuptiis) finden wir KLING sehr zurückhaltend, spricht -wie erwähnt- von einer Auseinandersetzung zwischen Theologen und Juristen, ist aber keineswegs eindeutig auf der Seite Luthers. Dies führte bei dem wortgewaltigen Luther naturgemäß zu Auseinandersetzungen. In vielen Predigten ergriff Luther, wie er es selbst nannte, “starke Worte gegen die Juristen”. Schließlich machte die Luthersche Formulierung von den “Juristen, böse Christen” die Runde. KLING und die Wittenberger Juristen saßen bald zwischen allen Stühlen, denn auch Rom reagierte und setzte fast alle Schriften der Wittenberger Juristen auf den römischen Index. In dem später erschienenen Traktat “matrimonialium causarum tractatus” wird deutlich, daß KLING die Geltung des kanonischen Rechts auch in der protestantischen Rechtlehre berfürwortete. |
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