BUNO,J.(1617-1697), Memoriale Institutionum Juris. Ratzeburg 1670-72.

BUNO,J.(1617-1697), Memoriale Institutionum Juris. Ratzeburg 1670-72.

BUNO, Johannes (1617-1697), Memoriale Institutionum Juris, quod Librorum in Titulos et singulos eorum paragraphos, itemque duorum ex Digestis cpiosissimorum titulorum de Verborum Significatione, & de Difersis Regulis Juris leges singulas emblematibus & imaginibus ita efficta continet, ut unà cum Titulorum Legumque Materiis eorum etiam Numeri facili negotio memoriae imprmantur. Accedit: EXAMEN quo Institutiones illae, & duorum istorum Titulorum de Verb. Signif. & de divers. Reg. Juris in mille quadringentas & plures quaestiones annorum juvenes interrogati recte & promptè responderunt. Ratzeburg, typis Nicolaus Nissen, prostat Guelferbytis (Wolfenbüttel) apud Conradi Bunonis heredes, 1670-1672. Oktav. Titelblatt, 31 S., Gefaltetes Kupfer (Institutiones) mit Tabula, 140, (8) S. (Gefaltete Kupferdarstellung) S. 92/3; 110/1; 128/9; (Examen) Ttlbl., (23), 52 S Späterer Pappband.

3.200,00

Order Number: 3652HB

Innerhalb der mnemotechnischen Literatur des 17. Jahrhunderts und in der juristischen Literatur insgesamt nimmt Johannes Buno eine Sonderstellung ein. Seine Lehrmethoden, die keineswegs auf die juristische Literatur beschränkt sind, dort sogar eher die Ausnahme bilden, entwickelte er im Laufe seiner vierzigjährigen Lehrtätigkeit. Buno war zu Lebzeiten, wenn auch vielfach kritisiert, ein sehr berühmter Pädagoge, wie ein späterer Chronist ihn einstufte. Nach seinem Lebensende wurde jedoch seine (emblematische) Lehr- und Lernmethode schnell verworfen und er geriet in Vergessenheit. So ist er nicht mehr in die NDB aufgenommen.. Heute jedoch sind seine Werke ausgesprochene Raritäten, werden in ihrer Einzigartigkeit hoch geschätzt und von Buchliebhabern teuer bezahlt. Wer die Institutionen nicht kennt oder den Überblick erlernen und behalten will, kann im Werk von Buno eine witzige, findige und interessante Einführungslektüre und Lernstütze erfahren. Johannes Buno stammt wie sein älterer Bruder Conrad Buno aus Frankenberg in Nordhessen. In Marburg besuchte er das Pädagogium und anschließend die dortige Universität, wo er sich als Student der Philosophie und Pädagogik inskribierte. Entscheidend für ihn wurde sein Lehrer Johann Balthasar Schupp (um 1610-1661), der in Marburg die Professur für Geschichte und Rhetorik inne hatte, und bei dem er die mnemotechnische Methode kennen lernte. (Schupp, Theologe und Pädagoge, aber auch hochgeschätzter Satyriker, war zu seiner Zeit ein äußerst erfolgreicher Autor, lehrte von 1635 bis 1646 in Marburg und wurde 1643 zum Prediger in der dortigen Elisabethenkirche ernannt. 1645 eroberten die Schweden Marburg und Schupp ging nach Norddeutschland, zunächst nach Osnabrück, später nach Hamburg. Seine Schriften theologischen, historischen, pädagogischen und auch satyrischen Inhalts wurden vielfach gedruckt, besonders Raubdrucke setzten ihm zu. So verfasste er 1658 eine Schrift „Der Bücherdieb gewarnt und ermahnt“. Im 19. Jahrhundert erlebte Schupp eine Renaissance und wurde als „einer der bedeutendsten Männer seiner Zeit“ eingestuft. Vgl. ADB 33, S.67-77) Buno wechselte an die neugegründete Universität Helmstedt und nahm nach dem Studium eine Stelle als Erzieher in Norddeutschland an und danach an der Ritterakademie in Soro auf Seeland. Anschließend beschloss Buno, in Königsberg sein Studium fortzusetzen. Der in Danzig lehrende Professor Johann Rave (Ravius) vermittelte Buno nach Danzig, wo er auf Kosten der Stadt grammatische und historische Lehrbücher ausarbeitete. Noch in Königsberg edierte Buno sein erstes mnemotechnische Werk “Tabularum mnemonicarum historiam universam” (Königsberg 1647: Mensen). 1650 folgte in Danzig “Uralter Fußsteig der Fabular und BilderGrammatic“ und ein Jahr später: “Neue Lateinsiche Grammatica in Fabeln und Bildern”. Im Gegensatz zum berühmten Werk von Johann Amos Comenius “Orbis sensualium pictus” stellte Buno seine Bildervorlage allein in den Dienst der Gedächtniskunst. 1662 veranstaltete Buno eine Neuausgabe der “Tabularum mnemonicarum historiam universam”, in der Buno eine ausführliche Hinführung an die Einbeziehung des Bildmaterials herausgab. Die “richtige Information an den Praexceptorem” sollte die eher komplizierte Bezüglichkeit von Text, Bild und Merkvers erläutern. Während Comenius mit seinen Bildern den Unterricht unterstützte, um eine “″Leichtigkeit im Unterricht” zu bewirken, ist beim Werk von Buno echtes Trainieren und Verstehen Voraussetzung für den Erfolg. Mehr Aufmerksamkeit, sogar Erfolg war seinem 1650 erschienenen A B C- und Lesebüchlein beschieden. Hier nutzt Buno die Bilder, um den Merkwert der Buchstabenform und des Lautwertes zu erhöhen. Hier knüpft er auch an die Tradition von Comenius, an, durch “spielen” den Kindern das Lernen zu ermöglichen. Ab dem Jahre 1653 wirkte Buno bis zu seinem Tode in Lübeck, wo er Rektor der Schule St. Michael wurde, der Vorbereitungsschule zum Gymnasium illustre, der späteren Ritterakademie zu Lübeck. 1672 legte er das Rektorenamt nieder, blieb aber Professor für Geschichte und Geographie am Gymnasium illustre und wurde Diakon an der Michaelskirche. 1681 wurde ihm auch das Pastorat übertragen und erhielt zusätzlich die Professur für Theologie. Aus seiner Lehrtätigkeit folgte Neuausgaben seiner Bücher und ab 1672 eine neue Generation von mnemotechnisch aufbereiteten Lehrbüchern, so im Jahre 1672: Historische Bilder, Darinnen Idea Historiae Universalis. Innerhalb der Jurisprudenz gab er zunächst nur ein 1670 auf Frage und Antwort basierendes Examen heraus, das ohne Bildbeiwerk blieb. Danach folgte 1672 das Memoriale Institutionum Juris. Hier entwickelte Buno eine völlig neue Form. Buno brachte sein mnemotechnisches Lehrbuch zur Vollendung. Es sollten nicht nur wie früher Zahlenmaterial, sondern auch kodifizierte Inhalte dem Gedächtnis angeeignet werden. Die Schüler des Gymnasium illustre hatten dies zu erlernen, denn neben dem Inhalt des jeweiligen titulus war auch die Zahl entscheidend, auch für das juristische Gedächtnis gerade in der Rechtspraxis. Deshalb musste Buno das bislang durch die zwanzig Buchstaben (somit die Zahlen 1-20) begrenzte Merkalphabet erweitern. Erstmals verwendet Buno auch einen Zweifarbdruck, um durch Rubrifizierung die Technik anschaulicher zu machen. Ein Erfolg innerhalb der Rechtswissenschaft war Buno nicht beschieden. Das Werk gelangte auch in die Hände von Christian Thomasius, der 1688 erklärte: “Ich bin für weniger Zweit über das Bunonis seine Tabelle komme, die er über die Jurisprudenz verfertiget und habe nur zur Lust zwei Stunden darinnen geblättert und dann und wann die Erklärung etlicher närrischer Bilder mit darzu gelesen. Ich muß bekennen, daß durch diese eintzige Einbildung alles dasjenige, was ich durchgelesen hatte, dermassen in mein Gedäctniß ware gedruckt worden, daß ich es etliche Tage nicht daraus loß werden konte…” Man kann darüber zweifeln, ob Thomasius hier nicht doch gespottet hat. Aber Buno hätte ihm sicherlich geantwortet, sein Werk hätte ihm beim richtigen Verständnis dazu verholfen, dass er das Wissen mithilfe der mnemotechnischen Methode überhaupt nicht mehr verloren hätte und nicht nur „etliche Tage“. Über den Inhalt und die Verknüpfung von Bild und Wort äußert sich Thomasius doch wohlwollend, dass “der Auctor jeden Titul so wohl in denen Institutis als Pandectis in gewisse Fabeln gebracht, welche derer Legum und Paragraphorum Jnnhalt auf das sinnreichste an einander knüpffen und der Phantasie eines klugen Menschens sich unglaublich imprimiren…” Bei Jöcher (Allgemeines Gelehrten-Lexikon, Band 1, Leipzig 1750. Nachdruck Hildesheim 1981, Sp. 1483f.) ist ein nicht gerade wohlwollendes Urteil notiert: „…so kann man sich nicht genug über seine wunderlichen und ungereimten Einfälle wundern.“ Immerhin bemerkt Jöcher, seine ABC-Fibel habe Buno „zu seiner Zeit sehr berühmt“ gemacht. Doch das Urteil von Jöcher muss man mit Vorsicht geniessen, bei der Lebensbeschreibung von Buno merkt Jöcher an: „Als er schon über 70 Jahre alt war, wuchsen ihm noch zwei Zähne, und er zeugete noch eine Tochter.“ Vieles bei Jöcher ist Anekdote und auch Wissen vom Hörensagen. Bei Struve -Buder (Bibliotheca iuris selecta, Jena 1756. ) ist Buno überhaupt nicht aufgeführt. Martin Lipenius (Bibliotheca realis iuridica, Leipzig 1757. Nachdruck Hildesheim 1970, Band I, 731, 751, 759). nimmt die beiden juristischen Werke von Buno wohl in Unkenntnis über deren Inhalt in die Sparte „commentarii in Institutiones iuris civilis bzw. corpus iuris civilis auf. Eine Überraschung bietet Carl Ferdinand Hommel (Litteratura Iuris, editio II. Leipzig 1779, S. 77ff.), der Bunos Werke zu den klassischen Werken der Rechtswissenschaft (libri classici iuris civilis) auf, allerdings mit Einschränkungen. Hommel. Am Ende des Kapitels der Klassiker im Zivilrecht, darunter versteht er die Werke von Noodt, Stryk oder Leyser, notiert er noch einige wenige kuriose Werke, etwa das in französischer Sprache verfasste Einleitungswerk ins Zivilrecht für die Damen, erschienen zu Helmstedt 1751. Zur Stützung des Gedächtnisses, sowohl was die Ordnung der Titel wie deren Inhalt angeht, hat „noster Buno“ dieses Werk verfasst. Hommel erläutert die Methode und fügt sogar eine ganze Seite mit Abbildungen der Emblemata, die Buno in seinem Institutionenwerk verwendet hat. Dann erklärt Hommel am Beispiel des zweiten Titel des ersten Buches die Handhabe, wie ich es weiter unten auch versuchen will. Im Gegensatz zur NDB findet sich in der ADB ein kurzer Artikel über Johannes Buno (ADB III, 540f.)…“Buno ist Erfinder der „Emblematischen Lehrmethode“, d.h. einer abgeschmackten Methode durch Fabeln, Bilder, Buchstaben dem Gedächtnis der Lernenden zu Hülfe zu kommen…“ Verfasser des Artikels ist der rechtshistorisch bekannte Theodor Muther. 1674 gab Buno die nur das Neue Testament umfassende “Bilder-Bibel” heraus; diesem Werk folgte 1680 eine Gesamtausgabe. Die Technik gleicht der Form, wie Buno sie bereit bei den Institutionen und Digesten angewendet hat. Die mnemotechnische Methodik bei den Institutionen: Bislang verwendete Buno die Buchstaben für Zahlen, nutzte als das auf zwanzig Buchstaben begrenzte Merk-Alphabet für die Zahlen 1 bis 20. A=1; B=2; C=3; D=4; E=5; F=6; G=7; H=8; I=9; J=10; L=11; M=12; N=13; O=14; P=15; Q=16; R=17; S=18; T=19; V=20. Bei der ersten Zahlenreihe von 1-20 wird jedem Einzelbuchstaben der Vokal “A” beigeordnet, also ArcA für 1 BArbatus für 2 GrAculus für 6 Die zweite Zahlenreihe (21-40) bekam den Buchstaben “E” zugeordnet CErtus für 23 Die dritte Zahlenreihe (41-60) bekam den Buchstaben “I” zugeordnet MIles für 52 Die vierte Zahlenreihe (61-80) bekam den Buchstaben “O” zugeordnet NOrma für 73 Die fünfte Zwanzigerreihe bekam den Buchstaben “U” zugerodnet: VUlpes für 100. Die Merkbuchstaben wurden in diesem Werk erstmals mit Rotdruck versehen. Auch der erklärende Teil wird neu strukturiert: Der Textteil enthält am Rande die explicatio imaginum, früher von Buno weggelassen. Der Hauptteil der Seite beinheltet die summa textus. Das Gesamtbild ist schon in einem Gedächtnisrahmen erfasst: Liber 1= Adolescens A=1 Liber 2 =Bulga B=2 Liber 3 = Crumena C=3 Liber 4 = Dolium D=4 Für das Liber primus hält ein Jüngling (=Adolescens) ein aufgeschlagenes Gesetzbuch vor sich. Im Liber primus wird das Personenrecht geregelt, daher der Jüngling als Emblem. Im aufgeschlagenen Gesetzbuch folgen die zwanzig Titel links und rechts und unten die restlichen 6 Titel. Da der letzte Titel als Zahl 26 erscheint, so wird damit die Buchstabenkombination FE verwendet; es erscheint im Bild eine Katze “FElis”, die gleichsam als Vormund der ebenfalls gezeigten Mäuse auftritt. Die Überschrift gibt Auskunft: LIB. I. INSTIT. Adolesc: Felis. Liber I Institutionen Personenrecht 26 Titel. Das zweite Buch ist wegen des B, also der Zahl 2, in eine Buga eingefüllt, also in eine Umhängetasche. Darin sind zwnazig Titel erfasst und der unten lose liegenden Riemen umschließt die 5 restlichen Titel des zweiten Buches. Die Zahl 25 aller Titel wird mit “ExpEditos Codicillos in die Überschrift mit einbezogen. Dem Lernschema liegt eine dreiteiliger Aufbau zugrunde. In der Wechselbeziehung, die von dem der Illustration eines jeden Titulus überschriebenen Merkwortes ausgeht, mit dem mnemonischen Bild selbst und dem juristischen Inhalt im Textteil kann man die Dreierbeziehung zwischen Motto, Pictura und Epigramm der Emblematik sehen. Beispiel: Liber primus, titulus 2 Über dem Bild eies Natur und Naturrecht repräsentierenden Büffelpaares steht als Motto und Merküberschrift zugleich: BArbatus Bubalus j. n. g. c.

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