ALCIAT,A., Ad rescripta principum commentarii, Lyon 1531.
ALCIAT,A., Ad rescripta principum commentarii, Lyon 1531.
ALCIAT, Andreas, AD RESCRIPTA PRINCIPUM COMMENTARII – DE Summa trinitate. Sacrosanct. eccles. Edendo. In ius vocando. Pactis. Transactionibus. His accessit item: De quinque pedum praescriptione, Lib. unus. De magistratibus, civilibusque & militaribus officiis, Lib. unus, partim Alciato, partim incerto authore. Lyon (sine loco), Sine typographo, 1531. Kl.-Fol. (I:) Titelblatt, (4), 380, (4) Spalten. (Index etwas beschäd.); (II:) Titelblatt, (8), 167 S. 2 Teile in einem zeitgenössischen Renaissanceeinband in rotbraunem Leder mit figürlicher und ornamentaler Blindprägung , auf späterem Band aufgezogen. Erster größerer Raubdruck zu den Werken Alciats, als der Begründer der humanistischen Jurisrudenz an der Universität seine triumphalen Lehrerfolge feierte! 1.500,00 Order Number: 14074AB Angebundener Titel: II. Andreas ALCIAT, Iin Digestorum sive Pandectarum librum XII. Qui De rebus creditis primus est: Rubric. Si certum petatur Commentarius longe doctissimus atque utilissimus nunc primum in lucem editus. (Lyon) M. D. XXXVII. Mense Septembri. Im Jahre 1530 publizierte Alciat seine legendäre Vorlesung zu Avignon, die er beinahe zehn Jahre zuvor gehalten hat: De verborum significatione. Lange zögerte Alciat der Druck hinaus, bis der der richtige Zeitpunkt mit der größtmöglichen Wirkung für ihn gekommen war, nämlich seine Lehrverpfliichtung an der Universität zu Bourges. Alciat war nunmehr der bedeutendste Rechtsgelehrte in Europa. Er hatte sein Ziel erreicht. Die humanistische Jurisprudenz entfaltete ihre Wirkung in ganz Europa. Kaum war sein epochales Werk publiziert, bereite er die nächste Edition vor. Auch dieses Mal verfolgte Alciat eine bestimmte Absicht, längst waren die Kommentare zum Codex verfasst. Im April 1523 bestätigt Alciat aus Mailand, wohin er nach dem Pestausbruch 1522 in Avignon geeilt war, dass er ein neues Werk abgeschlossen habe: “…ad haec sunt mihi in iure civili perfecta quamplurima opuscula, ut .. in primum Codicis Iustiniani librum, haeque elegenates et latinae perstrictae. Eas edere in animo habere…” Gemeint sind die Kommentierungen zu C.1,1-2, denen Alciat noch die Kommentare zu C.2,1-4 angefügt hat, die er erst 1530 in Bourges gehalten hat. Danach drängt Alciat zum raschen Dreuck, der noch im gleichen Jahr erfolgt. Hochinteressant das Vorwort von Alciat, in dem er von einer Studentenrevolte berichtet, weil er seine Vorlesungen zu traditionell abhalten würde. Die rasche Publikation dieser Schrift hat auch eine gewisse Bedeutung für das weitere Leben und die folgende Karriere Alciats. In den frühen Jahren seines Aufenthaltes in Avignon verfasste Alciat die “geheime” Schrift “contra vitam monasticam”, mit der er versucht hatte, einen ihm nahestehenden Freund vom Eintritt in ein Kloster abzuhalten. Diese Schridft gelangte auf verschlungenen Wegen zu Erasmus von Rotterdam in Basel. Alciat fürchtete nun eine Publikation dieser Schrift, die ihm sicherlich Ärger mit der katholischen Kirche eingebracht hätte und die von ihm ersehnte Rückberufung nach Italien mit Sicherheit gefährdet, wenn nicht verhindert hätte. Alciat bedrängte Erasmus, ihm diese Schrift zurückzusenden oder zu vernichten, was aber nicht geschah. So versuchte er mit diesem Kommentar seine damals etwas antiklerikale Haltung richtig zu stellen und die Schrift contra vitam monasticam, die schließlich 1708 in Leiden publiziert worden , als Jugensünde zu betrachten. Deshalb seine Kommentare zu C,1,1: De summa trinitate und De fide catholica, die vor diesem Hintergrund wie ein Lippenbekenntnis zur katholischen Kirche lesen und auch so gelesen wurden. Erasmus von Rotterdam gab sie anrüchige Schrift Alciats nicht weiter und der Kommentar zu den Grundlagen der katholischen Kirche ermöglichten dann die triumphale Rückkehr Alciats nach Italien im Jahre 1533. Die Heimkehr Alciats hatte auch gesundheitliche Gründe, denn der große Meister litt im Nordwesten Frankreichs, im eher kalten Bourges, stark unter seinen Gichtanfällen. Index Aurel.: 102.882. Berlin SB (Gc.16493) – Müncchen SB (J.rom.c.99a.& ö.) – auch: Brno UK, Halle UB, Wien NB & Wroclaw BU. |
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