WINDSCHEID,B.(1817-1892), Pandektenlehrbuch. 3 Bde., Düsseldorf 1862-70.

WINDSCHEID,B.(1817-1892), Pandektenlehrbuch. 3 Bde., Düsseldorf 1862-70.

WINDSCHEID, Bernhard (1817-1892), Lehrbuch des Pandektenrechts. Wort-, Sach- und Spruch-Register zu Windscheids Lehrtbuch des Pandektenrechts. Bearbeitet von einem höheren Justizbeamten. Erste Ausgabe! Düsseldorf, Verlagshandlung von Julius Buddeus, 1862-1870. Oktav. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2014) (1: 1862) XV, 663 S.; (2,1 & 2,2: 1865-1866) VI,322 S.; XII, 532 S.; (3: 1870) X, (1), 421 S. (= zus. 1.982 S.) 3 Hlwd-Bde. Bestellnr.: Sav-119 ISBN:3-936840-90-3 lieferbar / available ISBN: 3-936840-89-X

240,00

Order Number: 24422AB

Erste Ausgabe des berühmtesten deutschen Zivilrechtslehrbuches! Band 1 : Einleitung. Erstes Buch: Von dem Rechte überhaupt. Zweites Buch: Von den Rechten überhaupt. Drittes Buch: Das Sachenrecht. Band 2: Viertes Buch: Recht der Forderungen. Fünftes Buch: Das Familien-Recht Band 3: Sechstes Buch: Erbrecht Über die Bedeutung von Bernhard Windscheid im Rahmen der Pandektenrechtswissenschaft sowie in der Geschichte der Deutschen Rechtswissenschaft gibt es keinen Streit. Windscheid wird zu den bedeutendsten Zivilrechtslehrern Deutschlands überhaupt gezählt. Er steht in einer Reihe mit Jhering und Puchta, übertroffen in seinem Ansehen nur von Savigny. Sein Pandektenlehrbuch ist jedoch das bedeutendste Zivilrechtslehrbuch, das je ein deutscher Rechtsgelehrter geschrieben hat. Kein anderes Lehrbuch hat so intensiv und beinahe so absolut die deutsche Rechtswissenschaft beherrscht wie das von Windscheid. Die Bedeutung und das Ansehen seines Lehrbuches war umfassend, sowohl die Rechtslehre, der Rechtsunterricht sowie auch die Rechtspraxis orientierten sich bis zum BGB an Windscheid. Über den Rang von Windscheid und sein Pandektenlehrbuch gibt sein Freund Rudolph von Jhering (1818-1892) treffend Auskunft. In seinem Brief vom 18. März 1886 an Bernhard Windscheid selbst bringt er es auf den Punkt, wenn er den Unterschied seines Freundes Windscheid zu den anderen Pandektisten seiner Zeit beschreibt: ?Du repräsentierst die romanistische Wissenschaft wie kein anderer. Wir anderen repräsentieren ein Stück derselben oder eine gewisse Richtung innerhalb derselben, die ganze keiner außer Dir.” Bernhard Windscheid hat ein modernes Lehrbuch geschrieben. Es wollte die geltende Zivilrechtsdogmatik insgesamt erfassen, ohne auszuufern, die Kontroversen aufzeigen, ohne an Materialfülle zu ersticken. Diese Aufgabe hat Windscheid meisterlich gelöst, oder wie er es selbst formuliert: ? Zugleich habe ich es versucht, Demjenigen, welcher zu practischen oder theoretischen Zwecken eingehendere Untersuchungen zu machen veranlaßt ist, das Material mit einer gewissen Vollständigkeit zu überliefern, bald in ausgeführterer Darstellung, bald nur in Fingerzeigen.” In seinem Vorwort sah sich Windscheid in Konkurrenz zu den Lehrbüchern von Ludwig ARNDTS (1803-1878) und Georg Friedrich PUCHTA (1798-1846), die er aber bereits mit der Ersten Auflage verdrängte. Zur Erfassung der älteren Literatur verweist Windscheid in seinem Vorwort selbst auf den großen Pandektenkommentar von Christian Friedrich GLÜCK (1755-1831). Windscheid hat sein gesamtes Gelehrtenleben seinem Pandektenlehrbuch gewidmet. Die stetig folgenden Auflagen zeigen die umfassende Einarbeitung der Weiterentwicklung seines Lehrbuches. Bis zur 7. Auflage arbeitete Windscheid unablässig an seinem Opus maximum. Nach seinem Tode erschien die berühmte vergleichende Darstellung mit dem BGB von Theodor KIPP auf der Grundlage des Windscheidschen Lehrbuches. Eine letzte 9. Auflage erschien 1906 weiterhin in der Bearbeitung von Kipp. 1817: geboren am 26. Juni in Düsseldorf 1834: Abitur nach dem Besuch des Gymnasiums in Düsseldorf anschließend Rechtsstudium in Berlin, vor allem bei Friedrich Carl von SAVIGNY (1779-1861), danach Wechsel und Abschluß des Rechtsstudiums an der Universität in Bonn 1837: dort zweite juristische Staatsprüfung 1838: Promotion in Bonn am 22. Dezember: “De valida mulierum intercessione” 1840: dort auch die Habilitation 1847: Ernennung zum Extraordinarius 1847: Berufung nach Basel als Ordinarius für Römisches Recht 1852: Wechsel an die Universität Greifswald 1856: Beginn der Freundschaft mit Rudolph von Jhering 1857: Annahme eines Rufes an die Universität München 1862: Publikation des ersten Bandes seines Pandektenlehrbuches 1840: Publikation des dritten und letzten Bandes seines Pandektenlehrbuches 1871: Wechsel nach Heidelberg als Nachfolger von Vangerow, einem der bedeutendsten Pandektisten seiner Zeit 1874: Annahme eines Rufes nach Leipzig 1880: Unterbrechung seiner Lehrtätigkeit für drei Jahre wegen der Teilnahme in der Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für das Deutsche Reich, deshalb auch mehrfache Ablehnung eines Rufes nach Berlin 1892: gestorben am 26. Oktober in Leipzig

HescomShop - Das Webshopsystem für Antiquariate | © 2006-2023 by HESCOM-Software. Alle Rechte vorbehalten.